Hausordnung

Gültig ab 1. Mai 2025

Diese Hausordnung dient der Sicherheit aller Personen und Objekte sowie einem angenehmen Besuch für alle Gäste. Sie gilt an allen drei Standorten des Museums: Ausstellungsstrasse 60, Toni-Areal und Pavillon Le Corbusier. Sie ergänzt die Hausordnung der ZHdK. 

  1. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Dieses ist berechtigt, situationsbedingt Weisungen zu erteilen.
  2. Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt werden. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Im Aussenbereich stehen Aschenbecher zur Verfügung.
  4. Essen und Trinken sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
  5. Sperrige, nasse oder spitze Gegenstände sowie grosse Taschen, Reisegepäck oder Rucksäcke dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.
  6. Mäntel und Jacken sind entweder zu tragen oder an der kostenlosen Garderobe zu deponieren.
  7. Kinderwagen können je nach Ausstellung und Besucheraufkommen ungeeignet sein. Sie können an der Garderobe abgestellt werden.
  8. Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen – auch in Schliessfächern und an der Garderobe – übernimmt das Museum keine Haftung.
  9. Foto-, Video- und Audioaufnahmen für den privaten Gebrauch sind ohne Blitz und Stativ im und um das Museum erlaubt. Wir freuen uns über Ihre Posts @museumgestaltung auf Social Media!
  10. Für kommerzielle oder werbliche Aufnahmen ist im Voraus per E-Mail an welcome@museum-gestaltung.ch eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
  11. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen.
  12. Gekennzeichnete Blindenführ- und Assistenzhunde sind erlaubt. Andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
  13. Schulklassen und Gruppenbesuche sind im Voraus anzumelden über: www.museum-gestaltung.ch oder vermittlung@museum-gestaltung.ch.
  14. Lehrpersonen tragen während des gesamten Besuchs die Verantwortung für ihre Klasse.
  15. Der Besuch des Museums (Innen- und Aussenräume) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.
  16. Das Museum lehnt – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für direkte Schäden, indirekte Schäden und Folgeschäden ab.
  17. Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Schäden an Objekten, Geräten, Einrichtungen oder Gebäudeteilen.
  18. Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  19. Verstösse gegen diese Hausordnung können zu einer Wegweisung, einem Hausverbot, strafrechtlicher Verfolgung sowie Schadenersatzforderungen führen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
  20. Diese Hausordnung untersteht dem schweizerischen Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 
  21. Gerichtsstand ist Zürich.