Gültig ab 1. Mai 2025
Diese Hausordnung dient der Sicherheit aller Personen und Objekte sowie einem angenehmen Besuch für alle Gäste. Sie gilt an allen drei Standorten des Museums: Ausstellungsstrasse 60, Toni-Areal und Pavillon Le Corbusier. Sie ergänzt die Hausordnung der ZHdK.
- Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Dieses ist berechtigt, situationsbedingt Weisungen zu erteilen.
- Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt werden. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
- Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot. Im Aussenbereich stehen Aschenbecher zur Verfügung.
- Essen und Trinken sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
- Sperrige, nasse oder spitze Gegenstände sowie grosse Taschen, Reisegepäck oder Rucksäcke dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.
- Mäntel und Jacken sind entweder zu tragen oder an der kostenlosen Garderobe zu deponieren.
- Kinderwagen können je nach Ausstellung und Besucheraufkommen ungeeignet sein. Sie können an der Garderobe abgestellt werden.
- Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen – auch in Schliessfächern und an der Garderobe – übernimmt das Museum keine Haftung.
- Foto-, Video- und Audioaufnahmen für den privaten Gebrauch sind ohne Blitz und Stativ im und um das Museum erlaubt. Wir freuen uns über Ihre Posts @museumgestaltung auf Social Media!
- Für kommerzielle oder werbliche Aufnahmen ist im Voraus per E-Mail an welcome@museum-gestaltung.ch eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen.
- Gekennzeichnete Blindenführ- und Assistenzhunde sind erlaubt. Andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
- Schulklassen und Gruppenbesuche sind im Voraus anzumelden über: www.museum-gestaltung.ch oder vermittlung@museum-gestaltung.ch.
- Lehrpersonen tragen während des gesamten Besuchs die Verantwortung für ihre Klasse.
- Der Besuch des Museums (Innen- und Aussenräume) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.
- Das Museum lehnt – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für direkte Schäden, indirekte Schäden und Folgeschäden ab.
- Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Schäden an Objekten, Geräten, Einrichtungen oder Gebäudeteilen.
- Die Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Verstösse gegen diese Hausordnung können zu einer Wegweisung, einem Hausverbot, strafrechtlicher Verfolgung sowie Schadenersatzforderungen führen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
- Diese Hausordnung untersteht dem schweizerischen Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand ist Zürich.